Medizinischer Behandlungen zu bedürfen ist selten angenehm. Um so besser, wenn man wenigstens die Frage, wie man zum Behandlungsort gelangt, schnell beantworten kann.
Mit unserem Fuhrpark bringen wir Sie sicher und zuverlässig dorthin – auch, wenn Sie auf einen Rollstuhl angewiesen sein sollten.
Wissenswert: in vielen Fällen bezahlt Ihre Krankenversicherung die Fahrt ganz oder teilweise (Eigenanteil zwischen 5€ und 10€ pro Fahrt, sofern Sie nicht von der Zuzahlung befreit sind).
Und so geht es: für eine Kostenübernahme durch die Krankenversicherung benötigen Sie die „Verordnung einer Krankenbeförderung“ (umgangssprachlich „Transportschein“) – den stellt in der Regel die Praxis bzw das Krankenhaus aus, das Sie auch zu der jeweiligen Behandlung überweist.
Sofern die Krankenfahrt anlässlich einer stationären Behandlung (mehrtägiger Aufenthalt in Krankenhaus, Rehaklinik etc) erfolgt oder Sie eine hohe Pflegestufe haben, muss die Fahrt nicht weiter genehmigt werden.
Sofern Sie zu ambulanten Behandlungen gefahren werden müssen (beispielsweise zur Dialyse oder Strahlentherapie oder zu einzelnen Behandlungen in fachärztlichen Praxen), muss die Fahrt in der Regel zuvor von Ihrer Krankenversicherung genehmigt werden. Selbstverständlich beraten wir Sie gerne und sind Ihnen behilflich – rufen Sie uns einfach zu den üblichen Bürozeiten an.